Die Trauung

Die Trauung

Bei der kirchlichen Trauung bittet das Brautpaar um den Segen und die Begleitung Gottes für die vor dem Standesamt geschlossenen Ehe. Beide Brautleute gehören der Ev.-Luth. Kirche an. Vor sich und vor Gott, vor Freunden und Verwandten versprechen die Eheleute, beieinander zu bleiben. Sie bringen sichtbar zum Ausdruck, dass sie sich füreinander entschieden haben und immer wieder neu für ihre Liebe sorgen wollen. Dabei wissen sie auch, dass sie eine gelingende Partnerschaft nicht allein aus sich selbst heraus leben können, sondern auf die Hilfe anderer und auf Gottes Segen angewiesen sind. Deshalb treten sie zum Beginn ihrer Ehe vor die Gemeinde und an den Altar Gottes.

Für den Ablauf Ihrer Trauung, auch ganz praktische Fragen zur Gestaltung, gibt es vorher ein ausführliches Gespräch mit dem Pfarrer unserer Gemeinde. Die Bedingungen für eine kirchliche Trauung haben wir auf dieser Seite einmal zusammengestellt. Schön, wenn Sie sich trauen!

 

Gottesdienst zur Eheschließung

Bei einem Gottesdienst zur Eheschließung bittet das Brautpaar aus Anlass seiner Eheschließung vor dem Standesamt um Gottes Zusage und Segen in einem Gottesdienst. Er unterscheidet sich äußerlich kaum von einer Trauung, geht aber darauf ein, dass einer der beiden Partner nicht zur Kirche gehört. Braut und Bräutigam bringen öffentlich sichtbar zum Ausdruck, dass sie sich füreinander entschieden haben und immer wieder neu für ihre Liebe sorgen wollen. Dabei wissen sie auch, dass sie eine gelingende Partnerschaft nicht allein aus sich selbst heraus leben können, sondern auf die Hilfe anderer und auf Gottes Segen angewiesen sind. Deshalb feiern sie mit ihren Gästen diesen besonderen Gottesdienst.

Natürlich ist auch hier ein ausführliches Gespräch mit dem Pfarrer unserer Gemeinde notwendig. Dabei werden auch die inhaltlichen Unterschiede zur Trauung und die praktische Gestaltung des Gottesdienstes ein Thema sein. 

Schön, wenn Sie sich beide für diesen Gottesdienst entscheiden.

Was sind Bedingungen für eine Trauung oder einen Gottesdienst zur Eheschließung?

Wir bitten Sie unbedingt um eine rechtzeitige Anmeldung – im Pfarramt oder beim Pfarrer unserer Gemeinde, am besten bereits parallel zur Terminvergabe im Standesamt, spätestens aber vier Monate vorher. Natürlich können wir Ihren Wunschtermin nur erfüllen, wenn das praktisch möglich ist. Denken Sie bitte bei der Planung Ihrer Hochzeit auch daran, dass in der Urlaubszeit (besonders in den Sommerferien) nicht alle Termine möglich sind. Ein Anspruch auf einen bestimmten Tag besteht nicht. Das Formular zur Anmeldung erhalten Sie im Pfarramt, dass Sie bitte vollständig ausfüllen und unterschreiben. Nach der Hochzeit benötigen wir die Kopie der standesamtlichen Eheurkunde.

Eine Trauung von ortsansässigen Gemeindegliedern ist völlig problemlos. Hat einer der beiden Partner einen anderen Wohnsitz, ist die Zustimmung und »Überweisung« des Pfarrers/der Pfarrerin am jeweiligen Wohnsitz notwendig. Dies gilt ebenso, wenn beide Partner einen anderen Wohnsitz haben. Diese Papiere benötigen wir rechtzeitig vorher.

Gehören ein oder beide Partner einer anderen christlichen Kirche/Konfession an und/oder wollen sie sich bei uns von einem Geistlichen trauen lassen, der nicht Pfarrer der Ev.-Luth. Landeskirche ist, kann dies nur in seltenen Ausnahmefällen und unter speziellen Bedingungen genehmigt werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Für eine »weltliche« Trauung, eine Trauung mit einem »freien Redner« oder eine Hochzeit in einer anderen Religion stehen die Kirchen unseres Kirchspiels grundsätzlich nicht zur Verfügung.